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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des
Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund der Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen
usw. enthaltende Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben -
freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote
hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenanreden,
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart
werden. Die bei Vertragsabschluß festgestellten Bezeichnungen und
Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt
dar.
Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages
behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen
nicht grundlegender Art sind
und der vertragsmäßige
Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
§ 3 Preise
Für Kauverträge gelten die
vereinbarten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Bei Serviceleistungen
werden für Wartung im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach
Zeit und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen Arbeits – und Fahrzeit
sowie deren tarifmäßige
Zuschläge sowie deren tarifmäßige Zuschläge sowie den Verbrauch von
Bauteilen und Materialien.
Bei Werkstattreparaturen
werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für
Reparaturaufträge ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr übernommen.
Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt
werden, werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die
Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrzeit sowie
Pauschal-Abrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden nach der
jeweils gültigen „Preisliste für Leistungen“ angeboten und berechnet.
§ 4 Lieferzeiten
Genannte Liedertermine
sind verbindlich.
Gerät der Verkäufer in
Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlanden.
Die Dauer der vom Läufer
gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 2 Wochen festgelegt, die mit
Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadensersatz
wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer
den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 5 Gewährleistung und
Haftung
Ist bei Kaufgegenständen
der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner
Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers
Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig,
soweit sie für den Käufer zumutbar sind.
Dem Verkäufer müssen
offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung
schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind
in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
Schlägt die Nachbesserung
oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrags verlangen. Für die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen
den Verkäufer gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten.
Etwaige weitergehende Gewährleistungen des Herstellers bleiben
unberührt.
Gebrauchtgeräte werden
unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung des Verkäufers verkauft.
Etwaige Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller der Geräte bleiben
unberührt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Förderungsverletzung, aus verschulden bei
Vertragsschluss und aus der unerlaubten Handlung sind sowohl gegen der
Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
§6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände
bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des
Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das
Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres auf den Käufer über.
Der Käufer verpflichtet
sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch
Verkauf, Verpfändung Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner
Art über den Gegenstand zu verfügen.
Er verpflichtet sich zur
sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder
in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen
und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes
aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu
erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht
hat.
Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand ,
solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß
zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu. sorgen.
Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des
Gegenstandes trägt der Käufer.
§ 7 Zahlung
Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Geräte
sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort
ohne Abzug zahlbar. Montage und Wartungsdienstrechnungen sind ohne jeden
Abzug unverzüglich nach Rechnungseingang
zu begleichen Die Ablehnung von Schecks behält sich
der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur
erfüllungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist
der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes – mindestens jedoch 2% über dem
Bundesbankdiskontsatz – zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Der
Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige
Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden
Rechtsbeziehungen für beide Teile des Gericht, das für den Sitz des
Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart. |